Lexikon -Zahlung der Unfallrente ab Invaliditätsgrad
Wird eine Unfallrente vereinbart, so erhält der Versicherte diese Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (beispielsweise ab 50 % Invalidität).

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Wird eine Unfallrente vereinbart, so erhält der Versicherte diese Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (beispielsweise ab 50 % Invalidität).
